
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) über Energieausweise sind gemäß § 79 Absatz 4 Satz 1 GEG nicht auf kleine Gebäude anzuwenden. Kleine Gebäude sind Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche (§ 3 Absatz 1 Nummer 17 GEG). Bei Wohngebäuden – worunter auch Wochenend- und Ferienhäuser fallen – kommt es dabei auf die Gebäudenutzfläche an, also die Nutzfläche des Wohngebäudes, die beheizt oder gekühlt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 10 und 26 GEG).